Touchscreen im Auto kann unter das „Handy-Verbot“ fallen
In den letzten Monaten wurde über Corona viel über die mögliche Wiederbelebung des Autos und den persönlichen Transport im Alltag spekuliert. Wenn Sie die Deutschen fragen, mit welchem Transportmittel sie dieses Jahr reisen möchten, ist das Problem klar: mit dem Auto. Es war in den vergangenen Jahren beliebt, aber bis 2020 werden mehr Menschen ihre persönlichen Fahrzeuge (oder Mietwagen) benutzen, um an ihr Urlaubsziel zu gelangen.
Eine Umfrage des Tagesspiegel-Hintergrunds zeigt, dass fast 70% der Reisenden fahren. Für Familien mit Kindern liegt diese Quote bei 75%. Rund ein Fünftel plant ein anderes Transportmittel als in den Vorjahren. Für 18- bis 29-Jährige, die in der Regel weniger mit dem Auto in den Urlaub fahren, ist es sogar mehr als ein Drittel.
Der Touchscreen im Auto kann einem “Handy Verbot” unterliegen.
Viele elektronische Funktionen moderner Autos können den Fahrer zu sehr vom Verkehr ablenken. Die Verwendung des Touchscreens im Auto kann gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wenn Sie längere Zeit von der Straße abkommen möchten, ist das Einstellen des Scheibenwischers über einen Touchscreen verboten. Zum bei Spiel der Fahrer hatte eines Tesla 3 während eines Regenschauers versucht, das Wischintervall des Scheibenwischers manuell zu verstellen. Das funktioniert bei diesem Modell nicht wie üblich über den Lenkradstock, sondern muss über ein Untermenü des Zentralbildschirms vorgenommen werden. In dem verhandelten Fall war der Fahrer dadurch längere Zeit vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und fuhr in den Straßengraben, wo er Bäume und Straßenzeichen beschädigte.
Der Verwendungszweck ist unerheblich
Er reichte eine Klage gegen das in erster Instanz verhängte einmonatige Fahrverbot ein, das das OLG jedoch ablehnte. Nach Ansicht der Richter bedeutet der Touchscreen eines elektronischen Geräts Artikel 23 des Straßenverkehrsgesetzes (“Mobiltelefonverbot”). Der Zweck ist irrelevant. Der Betrieb ist nur zulässig, wenn er nur durch Verhinderung der Verkehrsbedingungen mit Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterbedingungen kombiniert wird.
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